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DIE KOSTEN.

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GESETZLICH VERSICHERTE
UNTER 18 JAHREN

Die kieferorthopädische Behandlung in dieser Altersgruppe wird in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte festgelegte Abweichungen vorliegen (sog. KIG-Einteilung: Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Liegen Abweichungen ab Grad 3 vor, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Auch Abweichungen des Grades 1 oder 2 können kieferorthopädisch notwendige Behandlungen erfordern, diese dürfen jedoch nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Im Falle einer Genehmigung durch die Krankenkasse trägt der Versicherte zunächst einen Anteil von ca. 20 % der Kosten, die er nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommt. Bestimmte Leistungen, wie unsichtbare Brackets oder eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks etc. dürfen die Krankenkassen aufgrund der gültigen Gesetzgebung jedoch nicht übernehmen, da nach den verschiedenen Gesundheitsreformgesetzen der Vergangenheit (aktuell SGB V §12 Wirtschaftlichkeit) lediglich „ausreichend wirtschaftliche Maßnahmen“ bezahlt werden dürfen. Sogenannte „Außervertragliche Leistungen“ müssen demzufolge vom Patienten bzw. Versicherten selbst getragen werden.
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GESETZLICH VERSICHERTE – ÜBER 18 JAHRE

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, es sei denn, es liegt eine schwerwiegende Kieferfehlstellung vor, die zwingend kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgisch korrigiert werden muss. Auch wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt, tragen Sie zunächst einen Anteil von ca. 20 % der Kosten, die Sie nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen. Bestimmte Leistungen, wie unsichtbare Brackets oder eine detaillierte Funktionsanalyse des Kiefergelenks etc. übernimmt die Krankenkasse jedoch nicht, da der Gesetzgeber nach den verschiedenen Gesundheitsreformgesetzen der Vergangenheit (aktuell SGB V §12 Wirtschaftlichkeit) lediglich „ausreichend wirtschaftliche Maßnahmen“ bezahlen darf. Außervertragliche Leistungen müssen demzufolge auch in diesem Gebiet vom Patienten bzw. Versicherten selbst getragen werden.
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PRIVAT VERSICHERTE PATIENTEN.

Sind Sie privat versichert, dann hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den festgelegten Behandlungskosten übernimmt.

Selbstverständlich sind wir gerne bereit, Ihnen einen detaillierten Kostenplan aufzustellen, um ggf. auch bei Beihilfestellen die Möglichkeit einer Leistungserstattung abfragen zu können.
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ZUSATZVERSICHERUNGEN

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die meisten Zusatzversicherungen im kieferorthopädischen Bereich nur dann bereit sind Kosten zu erstatten, wenn der Vertragsabschluss bereits vor dem ersten Kontakt in der kieferorthopädischen Praxis erfolgt ist. Nachträgliche Versicherungsabschlüsse bergen die Gefahr eines Leistungsausschlusses.

WEITERE INTERESSANTE THEMEN.

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STEUERN

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden darf. Durch eine kieferorthopädische Behandlung kann der sogenannte Freibetrag überschritten werden, sodass die Kosten dann steuerlich geltend gemacht werden können. Hierfür halten wir entsprechendes Aufklärungsmaterial der BLZK vor.
Für Fragen rund um die Zahngesundheit können Sie sich somit kostenlos an die Patientenberatungsstelle der Bayerischen Landeszahnärztekammer wenden: Telefon: 01805 211366, (mittwochs: 15.00 bis 18.00 Uhr) oder unter berater@blzk.de
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WANN WIRD BEZAHLT

Der reguläre Weg ist die Rechnungslegung immer zum Quartalsende über die Leistungen, die bis zu diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Finanzierung: dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen. Gerne informieren wir Sie über individuelle Zahlungsvarianten.
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Dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an unsere Mitarbeiter und Ärzte, wir beantworten Ihre Fragen umgehend. Sehr gerne können Sie uns auch telefonisch unter 0991 5970 erreichen.